Der Kauf eines Zweitwohnsitzes auf Mallorca und die anschliessende Vermietung für ein paar Monate im Jahr als Ferienhaus, wenn Du es nicht selbst nutzt, ist eine machbare und wirtschaftlich sinnvolle Option. Auf diese Weise kannst Du Dein Feriendomizil in der Sonne behalten und gleichzeitig ein Einkommen daraus erzielen.
In den letzten Jahren wurde viel über das neue staatliche Vorgehen gegen die Vermietung von Villen auf Mallorca und die umstrittenen Mietlizenzen gesprochen. Das hat viele Besitzer verwirrt und zur Sorge über ihre Rechte und die Rechtmässigkeit der Vermietung ihrer Immobilien geführt.
Eine Alternative, um in Immobilien auf Mallorca zu investieren, ist der Kauf von Apartments, Villen oder Dorfhäusern, um diese langfristig gewinnbringend zu vermieten. Der Verwaltungsaufwand ist im Vergleich zu einer Ferienvermietung geringer und Du kannst einen satten Cashflow erzielen. Achte jedoch darauf, dass Du Immobilien in besonders guten und gefragten Lagen erwirbst. Nimm Dir hierzu einen Mentor oder einen erfolgreichen Immobilieninvestor zur Seite.
Ein weiterer Punkt ist das Energieeffizienz-Zertifikat. Dieses ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Du Deine Immobilie vermieten willst.
Im Folgenden findest Du eine kurze Zusammenfassung der verschiedenen Gesetze und Genehmigungen für die Vermietung Deiner Immobilie auf Mallorca:
LEY DE ARRENDAMIENTOS URBANOS
(Gesetz über städtische Mietverhältnisse)
Dieses Gesetz gilt sowohl für die Vermietung zu dauerhaften Wohnzwecken als auch für die Vermietung zu anderen Zwecken, wobei beide Arten der Vermietung unter dieselbe Rechtsvorschrift fallen.
Daher bist Du gesetzlich berechtigt, Deine Immobilie für einen beliebigen Zeitraum zu vermieten, sei es für eine Nacht oder ein Jahr, solange Du Deine Immobilie NICHT touristisch vermietest und KEINE Mehrwertsteuer berechnest. Deine Rechte als Vermieter sind geschützt und Deine Vermietung wird nicht automatisch als touristische Vermietung eingestuft.
Wenn Du Deine Immobilie nicht touristisch an Touristen vermietest, musst Du einen Vertrag zwischen Dir und Deinen Mietern abschliessen, der die Bedingungen des Mietrechtsgesetzes einhält, und Du darfst Deine Immobilie nicht speziell zur Touristenmiete bewerben.
REGIONALES TOURISTISCHES VERMIETUNGSGESETZ
Diese Rechtsvorschrift, die für den ganzen Aufruhr und die Verwirrung in Bezug auf das Mietrecht gesorgt hat, besagt, dass man eine Immobilie nur dann für touristische Zwecke vermieten darf, wenn man eine Mietlizenz beantragt und erhalten hat. Und nur freistehende Immobilien und Doppel- bzw. Reihenhäuser, die bestimmte Dienstleistungen anbieten, erhalten eine solche Lizenz, sodass Wohnungen bzw. Apartments nicht für touristische Zwecke vermietet werden können (Stand Oktober 2021).
Es ist jedoch wichtig, von Anfang an darauf hinzuweisen, dass das Gesetz nur für touristische Vermietungen gilt, so dass Du Dir keine Sorgen machen musst, solange Du mit Deiner Werbung und der Formulierung darin vorsichtig bist.
VERMIETUNGSLIZENZEN
Wenn Du eine freistehende Immobilie oder ein Doppel- bzw. Reihenhaus besitzt, kannst Du entweder eine Lizenz für die touristische Vermietung beantragen, eine bestimmte Anzahl von Dienstleistungen anbieten und die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und abführen, indem Du Deine Immobilie als touristische Vermietung nach dem regionalen Gesetz für touristische Vermietung vermietest. Es ist allerdings auch möglich, Deine Immobilie NICHT als touristische Vermietung zu vermieten, und zwar für eine beliebige Zeitspanne. So fällt Deine Vermietung unter das Mietgesetz.
Wenn Du hingegen eine Wohnung oder ein Apartment besitzt, bist Du verpflichtet, Deine Immobilie für einen beliebigen Zeitraum nach dem Mietrecht nicht touristisch zu vermieten.
Lass Dich von einem Juristen beraten, wenn es sich um eine Ferienvermietung handelt.