Mallorca Saison 2024
I. Politik
Die Maklerbranche auf den Balearen ist nun reguliert! Zwischen 1.000 und 7.000 Personen und Unternehmen bieten ihre Dienste als „Makler“ an – mit Beschwerden über Falschberatungen und Betrug. Aber jetzt gibt es Hoffnung: Das kürzlich verabschiedete Wohnungsbaugesetz reguliert den Maklerberuf. Nach vierjährigen Verhandlungen müssen sich alle Makler in einem öffentlichen Register registrieren lassen und ihre Registernummer in jeder Werbung angeben. Die Registrierung erfordert bestimmte Qualifikationen und Nachweise, darunter akademische Abschlüsse oder mindestens 4 Jahre Berufserfahrung. Verstösse gegen diese Vorschriften werden mit Bussgeldern und Strafzahlungen geahndet. Diese Regelungen sind ein wichtiger Schritt nach vorne. Allerdings könnte das „Balearen-Maklergesetz“ möglicherweise vor das spanische Verfassungsgericht gebracht werden. Nach spanischem Recht ist die Ausübung des Maklerberufs frei und erfordert keinen Titel oder Verbandsmitgliedschaft. Möglicherweise müssen also Änderungen am spanischen Gesetz 4/2000 vorgenommen werden, was sich als langwierig erweisen könnte. Palma: Gesa-Gebäude soll „multikultureller Raum“ werden! Die Geschichte des emblematischen Gesa-Gebäudes an Palmas Stadteinfahrt nimmt eine neue Wendung. Der Stadtrat von Palma hat eine Einigung mit Gesa erzielt, um das Gebäude für 25 Millionen Euro zu erwerben. Davon sollen 10 Millionen Euro aus dem Next-Generation-Fonds der EU stammen. Geplant ist die Umgestaltung des Gebäudes zu einem multikulturellen Raum, der zweifellos die Förderung von Palma als touristisches Ziel von historischem und kulturellem Interesse vorantreiben wird. Das Gebäude soll eine Visitenkarte der Stadt werden und sowohl von der Strandpromenade als auch von der Zufahrt zur Autobahn Llevant aus betrachtet werden können. Eine aufregende Entwicklung für Palma und eine spannende Perspektive für den kulturellen Austausch in der Stadt!
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II. Ferienvermietung
- Registrierungspflicht: Alle Anbieter müssen sich online registrieren und ihre Registrierungsnummer in ihren Angeboten angeben. Dadurch wird die Identifizierung von Gastgebern erleichtert und die Einhaltung lokaler Vorschriften überprüft.
- Verlässliche Informationen: Die Plattformen werden verpflichtet, die Vollständigkeit und Gültigkeit der Immobilienangaben zu überprüfen. Dadurch sollen die Gäste auf transparente und verlässliche Informationen vertrauen können.
- Transparenz und Datenaustausch: Die Plattformen müssen den Behörden umfassende Daten zur Verfügung stellen, um die Mietaktivitäten besser zu verstehen. Dadurch wird es den Behörden erleichtert, bei Inspektionen genaue Informationen zu erhalten und Verstösse zu ahnden.
III. Xisco Tipps
Xisco ist die Abkürzung für Francisco. Da ich Francesco heisse, dachte ich mir eine neue Rubrik für Dich zu entwickeln. Ich werde Dir meine special Tipps als neue Rubrik in meinem Newsletter aufführen. Ich hoffe, sie gefallen Dir.
Ich möchte euch heute über die Gründung einer spanischen SL informieren, deren Muttergesellschaft eine Deutsche Holding ist. Hier sind die Schritte, die dafür erforderlich sind:
Eintragung der SL:
- Beschaffung der spanischen Steueridentifikationsnummer (CIF) für die deutsche Firma.
- Wir benötigen ein Zertifikat aus dem Handelsregister in Deutschland, das die Existenz der Firma, ihren Namen, die eingetragene Adresse, den Unternehmenszweck, das Kapital, das Gründungsdatum und die Namen der Geschäftsführer bestätigt.
- Das Zertifikat darf nicht älter als 15 Tage sein.
- Das Zertifikat muss apostilliert sein (Hagener Übereinkommen).
- Das Zertifikat muss auch ins Spanische übersetzt werden (beglaubigte Übersetzung). Falls gewünscht, übernehmen wir das gerne, sobald das Zertifikat ausgestellt und apostilliert wurde.
- Alle im Auszug aufgeführten Geschäftsführer müssen bereits eine NIE-Nummer in Spanien haben (Ausweisnummer, die von der spanischen Polizei vergeben wird). Wir benötigen eine Kopie ihrer Pässe und NIE-Nummern.
- Bestätigung der Details der spanischen Firma, um den Entwurf der öffentlichen Urkunde mit dem Notar vorzubereiten. Die Informationen werden von uns überprüft.
- Anfrage beim spanischen Handelsregister nach der Verfügbarkeit der von dir bereitgestellten Namensliste (5 Namen sind erforderlich) für die spanische SL. Sobald wir den Namen haben, senden wir dir diesen , damit diese an die spanische Bank weitergeleitet werden kann, um das Kapital des spanischen Unternehmens zu überweisen.
- Sobald alles bereit ist, können wir einen Termin mit dem Notar vereinbaren, um die Gründungsurkunden zu unterzeichnen.
- Natürlich wird die notarielle Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten der deutschen Firma vorbereitet.
- Wir beschaffen da digitalen Zertifikats sowohl für die spanische Firma als auch für die deutsche Firma.