Alle Unterlagen, die Du für den Kauf einer Immobilie auf Mallorca benötigst
NIE Nummer
Was ist eine NIE-Nummer?
Dies ist Deine ausländische Identifikationsnummer (Numero de Identidad de Extranjero), die Du für den Kauf einer Immobilie in Spanien und die Zahlung der Grundsteuer sowie der Nebenkosten benötigst. Sie ist auch für die Bezahlung von Rechnungen für Versorgungsleistungen erforderlich sowie für die Eröffnung eines Bankkontos. Sie ist einzigartig für Dich und lebenslang gültig.
Wie komme ich an die NIE-Nummer?
Die Meldebescheinigung (Certificado de Registro) beantragst Du gleichzeitig mit Deiner NIE-Nummer, da beide Verfahren miteinander kombiniert werden. Es ist nicht nur wichtig, eine NIE-Nummer zu haben, sondern sie macht Dein Leben viel einfacher.
Das Antragsverfahren ist, wie jedes bürokratische Verfahren in Spanien, langwierig und verwirrend. Aufgrund einer Änderung der NIE-Antragsregeln im Jahr 2012 musst Du Deine NIE-Nummer jedoch persönlich beantragen. Das ist auch beim spanischen Konsulat in Deinem Heimatland möglich.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer NIE-Nummer
- Ausgefülltes Antragsformular EX15 (Solicitud de Número de Identidad de Extranjero (NIE) y Certificados, EX-15) und zwei Fotokopien. Hinweis: Unterschreib das Antragsformular erst in Anwesenheit eines Beamten
- Von der Bank abgestempelte Quittung über die Zahlung der Gebühr. Tu dies zuerst, um Zeit zu sparen und einen zweiten Besuch zu vermeiden
- Originalreisepass oder anderer Identitätsnachweis und eine Fotokopie
- Nachweis einer Adresse in Spanien
Wo kann man die NIE-Nummer beantragen?
- Du beantragst Deine NIE-Nummer beim Zentralregister für ausländische Staatsangehörige bei der Einwanderungsbehörde (Oficina de Extranjería) in Palma de Mallorca
Gültigkeit
Du erhältst eine NIE-Bescheinigung, die nur drei Monate gültig ist, aber die auf der Bescheinigung aufgedruckte NIE-Nummer ist einmalig und lebenslang gültig. Vor Ablauf der drei Monate musst Du Dich entscheiden, ob Du dauerhaft in Spanien bleiben und Dich als Ausländer anmelden oder in Dein Wohnsitzland zurückkehren willst.
Wenn Du Dich entscheidest, nach Spanien umzuziehen, musst Du eine Aufenthalts-bescheinigung (Certificado de Residencia) beantragen.
Wenn Du Dich entscheidest, in dein Wohnsitzland zurückzukehren, bleibt deine NIE-Nummer gültig. Wenn Du jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nach Spanien zurückkehrst, musst Du deine Meldebescheinigung (Certificado de Registro) oder die spanische Aufenthaltsgenehmigung erneut beantragen.
Spanischer Wohnsitz
EU Bürger
Wenn Du EU-Bürger bist und beabsichtigst, länger als drei Monate im Jahr auf Mallorca zu leben, bist Du gesetzlich verpflichtet, eine Aufenthaltsbescheinigung zu besitzen. Du brauchst jedoch keine Aufenthaltsbescheinigung, um eine Immobilie in Spanien zu kaufen, sondern nur, wenn Du beabsichtigst, länger als drei Monate im Jahr im Land zu leben.
Um einen Antrag zu stellen, musst Du Dich beim Zentralregister für ausländische Staatsangehörige in der Einwanderungsbehörde (Oficina de Estranjería) in Palma de Mallorca anmelden.
Nicht-EU-Bürger
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung:
- Dein vollständiger Name
- Original-Reisepass oder anderer amtlicher Identitätsnachweis
- Deine NIE-Nummer, falls Du eine hast
- Wenn Du noch keine NIE-Nummer hast, wird Dir diese vom Amt erteilt
- Unterschriebenes Antragsformular EX18
Es ist ratsam, innerhalb von drei Monaten nach Deiner Ankunft in Spanien eine Aufenthaltsbescheinigung zu beantragen.
Spanisches Aufenthaltsrecht
Das spanische Aufenthaltsrecht gilt auch für Deine unmittelbare Familie, Deinen Ehepartner, Deine Kinder und Deine Eltern. Um eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern zu erhalten, benötigst Du gültige Reisepässe für jedes Familienmitglied, einen Nachweis über die Zugehörigkeit zur Familie, drei aktuelle Passfotos in Farbe und die Unterschrift der Familienangehörigen auf dem Formular EX19.
Anmeldung im Rathaus - Empadronamiento
Was ist das?
Wenn Du beabsichtigst, länger als 180 Tage im Jahr in Spanien zu leben, bist Du gesetzlich verpflichtet, Dich im Padron (Empadronamiento) beim Rathaus einzutragen. Alle Informationen sind durch die Datenschutzgesetze geschützt und vertraulich.
Wozu dient es?
Du musst dich im Rathaus anmelden, wenn Du eine spanische Aufenthaltsgenehmigung beantragst, ein Kind in der Schule anmeldest, heiratest, ein Auto kaufst oder verkaufst oder eine lokale Krankenversicherungskarte (Tarjeta Sanitaria) beantragen möchtest.
Erforderliche Unterlagen für die Einschreibung im Rathaus:
- Original-Reisepass und Fotokopie, NIE oder Bescheinigung über die Anmeldung bei der Einwanderungsbehörde und Fotokopie
- Eigentumsnachweis (Eigentumsurkunden oder Rechnungen von Versorgungsunternehmen, auf denen Dein Name steht) und Fotokopie
- Wenn Du keine Immobilie besitzt: Deinen Mietvertrag auf Spanisch und eine Fotokopie
- Wenn Du keine Immobilie besitzt und nicht zur Miete wohnst, musst Du Dich an den Eigentümer der Immobilie wenden, in der Du Dich aufhältst, damit dieser Dir die Genehmigung erteilt, sich in seiner Immobilie anzumelden
- Anmeldeformular, das von allen Familienmitgliedern über 18 Jahren unterzeichnet werden muss